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1. Allgefahrenversicherung
1.1. Tod (Verenden, Nottötung) infolge von:
Krankheit, Unfall (einschließlich Tod infolge unfallbedingter Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzungen), Trächtigkeit und Geburt bei Stuten, Operation, Kastration bei Hengsten, Transport (Für private unentgeltliche Transporte sind Schäden infolge Transportmittelunfall mitversichert), Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht.
Selbstbehalt: kein Selbstbehalt (pas de franchise)
Höchstaufnahmealter: 13jährig
Mindestaufnahmealter: 7. Lebenstag
Zum Beispiel :
Versicherungssumme 5.000 EUR
Jahresnettobeitrag : 250 EUR